Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gültigkeit1.1. Die AGB der ACRIBA GmbH, ACRIBA (kurz: acriba) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsfälle mit dem Auftraggeber. Davon abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn sie von acriba schriftlich bestätigt werden. Soweit diese AGB keine abweichenden Regelungen enthalten, gelten subsidiär die Geschäftsbedingungen der Österreichischen Werbeagenturen (herausgegeben von der Wirtschaftskammer Österreich) und die allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs und die Softwarebedingungen der Elektronikindustrie Österreichs (herausgegeben vom Fachverband der Elektroindustrie Österreichs) in der jeweils geltenden Fassung. Für Länderdomainen gelten die AGBs der jeweiligen nationalen Vergabestelle. Bei .at Domainen sind das die AGBs der Firma Nic.at ( http://www.nic.at/de/agb/ag_agb.asp ) 1.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass acriba auch vertragsrelevante Informationen (beispielsweise Änderungen der AGB) dem Kunden per Email zukommen lässt. Der Kunde ist daher verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktinformationen - insbesondere seiner Kontakt-Email-Adresse - acriba unverzüglich mitzuteilen. Für Schäden oder Nachteile, welche aus der Verletzung dieser Informationspflicht des Kunden gegenüber acriba entstehen, haftet acriba nicht. 2. Zustandekommen des AuftragesKaufverträge und sonstige Bestellungen kommen durch Entgegennahme der Willenserklärung des Käufers zustande. Vorzugsweise sind Bestellungen schriftlich an acriba zu senden. Einer schriftlichen Bestätigung seitens acriba bedarf es nicht unbedingt. 3. Preise und Zahlungsbedingungen3.1. Sofern zwischen Auftraggeber und acriba nicht anderes vereinbart ist, gelten die im Angebot angeführten Preise und Versandkosten. Alle Preise sind ohne gesetzliche Umsatzsteuer in EURO angegeben. 3.2. Zusätzlich bzw. nachträglich beauftragte Leistungen, welche nicht in der Auftragsbestätigung enthalten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt. 3.3. Zahlungen sind prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Acriba ist berechtigt, bei Aufträgen mit einer Auftragssumme von über EURO 1.000,- bei Teillieferungen Teilrechnungen zu legen. 3.4. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur am Firmensitz von acriba oder durch Überweisung auf ein auf den Geschäftspapieren von acriba angegebenes Konto geleistet werden. Der Auftraggeber ist bei einer Bezahlung durch bargeldlosen Zahlungsverkehr/und oder Bankeinzug haftbar für eine reibungslose Abwicklung durch die beauftragte Bank. Sämtliche dabei erwachsenden Spesen sind vom Auftraggeber zu tragen. Die Zahlung gilt erst als bewirkt, wenn sie dem Konto von acriba endgültig gutgeschrieben wurde. 3.5. Bei Zahlungsverzug, auch mit nur einer fälligen Forderung, werden alle offenen Forderungen - auch solche aus anderen Geschäften und unabhängig von einer abweichenden Zahlungsvereinbarung - sofort fällig und acriba kann nach ihrer Wahl sofort Zahlung oder Sicherstellung der noch offenen Forderungen - insbesondere durch Bankgarantie - verlangen und bis zur Zahlung bzw. Sicherstellung mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen innehalten, oder aber fristlos vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. 3.6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die durch seinen Zahlungsverzug tatsächlich entstandenen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten und Aufwendungen acriba zu ersetzen; dazu zählen unbeschadet einer prozessrechtlichen Kostenersatzpflicht die Kosten einer Beweissicherung, außergerichtliche Kosten, insbesondere Mahnkosten, die tarifmäßigen Kosten der Einschaltung eines konzessionierten Inkassounternehmens, die Kosten der Einschaltung einer Auskunftei oder eines Kreditschutzverbandes, sowie die tarifmäßigen Kosten eines Rechtsanwaltes. Des Weiteren ist acriba bei Zahlungsverzug berechtigt, Verzugszinsen von 6 % p.a. über dem 3-Monats-Euribor zum Zeitpunkt der Fälligkeit, mindestens jedoch 12 % p.a., zu begehren. Einlangende Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf entstandene Spesen und Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf das rückständige Kapital angerechnet. 3.7. Gelieferte Waren/Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung uneingeschränktes Eigentum von acriba. Onlinepräsentationen werden erst nach vollständiger Zahlung durch den Auftraggeber durch acriba öffentlich ins Netz gestellt. Sollte der Auftraggeber Zahlungsrückstände aus vorhergehenden oder anderen Aufträgen aufweisen, ist acriba bis zur Begleichung dieser Rückstände nicht verpflichtet, die Freischaltung durchzuführen. Die Kosten für als periodisch (z.B. jährlich) ausgewiesene Positionen, insbesondere für Domainen und Webspace, werden jährlich im voraus eingehoben. 3.8. Acriba behält sich ein jederzeitiges und sofortiges Preisänderungsrecht vor, wenn es zu einer ungewöhnlich hohen Abfrage von bei acriba liegenden WWW-Seiten des Kunden oder zu ungewöhnlich hohen Datentransfers bei unlimitierten Zugängen des Kunden kommt („Fair-Use-Vereinbarung“). Acriba wird dem Kunden die Preis-änderung bekannt geben; der Kunde kann daraufhin binnen zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Preisänderung die Vertragsauflösung erklären, ansonsten gilt die Preisänderung als vereinbart. 3.9. Sofern der Kunde vorzeitig die Domain und/oder Präsentation auf einen anderen Provider überträgt oder das Vertragsverhältnis aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen beendigt wird, findet keine Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen statt. 4. Leistungen4.1. Angekündigte Liefer- bzw. Leistungstermine gelten, wenn keine Fixgeschäfte vereinbart worden sind, als bloß annähernd geschätzt. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, so kann der Käufer schriftlich eine Nachfrist von vier Wochen setzen und nach ihrem Verstreichen vom Vertrag zurücktreten. Für diesen Fall ist davon auszugehen, dass die Vereinbarung ohne Verschulden von acriba nicht erfüllt werden konnte. Schadenersatzansprüche an acriba sind ausgeschlossen. Acriba steht es frei, in Teillieferungen zu liefern. Der Käufer ist verpflichtet, die Teillieferungen anzunehmen, die auch gesondert verrechnet werden können. Fälle höherer Gewalt entheben acriba von der Liefer- bzw. Leistungspflicht. Das gleiche gilt für alle unvorhergesehenen, vom Willen von acriba unabhängige Störungen und Erschwerungen der Liefermöglichkeit, wie Betriebsstörungen aller Art, Rohstoffmangel und behördliche Maßnahmen, welcher Art auch immer. 4.2. Der Auftraggeber hat für die vollständige und übersichtliche Zusammenstellung des für die Darstellung seiner Inhalte im Internet oder auf einem anderen Datenträger (zb.: CD-ROM, DVD) erforderlichen Materials in leicht weiterverarbeitbarer (vorzugsweise digitaler) Form zu sorgen. 4.3. Ab Bereitstellung der vollständigen Unterlagen garantiert acriba die Aufbereitung der Inhalte innerhalb der festgesetzten Frist. Überschreitungen dieser Frist bis zu 20% der Projektdauer stellen keine Leistungsminderung dar und berechtigen nicht zu Preisnachlässen oder Rücktritt. Zu einem Rücktritt vom Vertrag ist der Auf-traggeber erst dann berechtigt, wenn die Freischaltung bzw. Fertigstellung aus Verschulden von acriba auch innerhalb dieser Nachfrist nicht durchgeführt wird. 4.4. Acriba ist berechtigt, ohne Benachrichtigung des Kunden Veränderungen des Dienstes und der technischen Umgebung vorzunehmen, sofern die Qualität des Dienstes dadurch nicht beeinträchtigt wird oder dies dem technischen Fortschritt Rechnung trägt und damit eine Verbesserung des Dienstes bedeutet. 4.5. Acriba ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird acriba diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten. Da möglicherweise bei einer Domain Rechte Dritter bestehen können, kann acriba keine Gewähr für den Fortbestand der Domain übernehmen. 5. Gewährleistung, Haftung5.1. Die Haftung für Schäden, welcher Art auch immer, ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit, wird einvernehmlich ausgeschlossen. Unabhängig vom Verschuldensgrad ist jegliche Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, positive Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und für Schäden aus Ansprüchen Dritter, ausgeschlossen. 5.2. Ansprüche wegen mangelhafter Freischaltung oder wegen sonstiger Mängel, insbesondere somit Gewähr-leistungs- und Schadenersatzansprüche, bestehen nur dann, wenn die Mangelhaftigkeit vom Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme bzw. nach Möglichkeit der Kenntnisnahme gerügt wird und acriba nicht binnen angemessener Frist eine Mängelbehebung durchführt. Gewährleistungsansprüche sind auf Verbesserung oder subsidiär Preisminderung beschränkt. 5.3. Acriba übernimmt keine Gewähr dafür, dass die beigestellten Komponenten, insbesondere auch die gelieferte Software allen funktionalen Anforderungen des Auftraggebers genügen, sofern dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde. Bei Softwareprodukten ist die Gewährleistung auf jederzeit reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt. Der Auftraggeber hat bei sofortigem Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen unverzüglich, längstens binnen 21 Tagen nach (Teil-)Fertigstellung und/oder Lieferung, die Ware/Leistung genau auf Mängel zu überprüfen und bei dieser Überprüfung feststellbare Mängel acriba mit genauer Beschreibung der Art der Mängel, sowie in welchem Umfang die Ware bzw. Leistung vom Mangel betroffen ist, mittels eingeschriebenen Briefes bekannt zugeben. Andernfalls gilt die Ware/Leistung als angenommen und genehmigt. Acriba ist von jeder Haftung für Schadenersatz und jeder Gewährleistungsverpflichtung, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Ware bzw. Leistung ergeben könnte, befreit, wenn der Auftraggeber diesen Verpflichtungen nicht nachkommt. Sind Mängel nur bei einem Teil der Lieferung/Leistung aufgetreten, so kann der Auftraggeber nur diesen und nicht die gesamte Lieferung/Leistung als mangelhaft beanstanden. Der Auftraggeber ist verpflichtet der Auftraggeberin alle zur Untersuchung und Behebung der Mängel erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. 5.4. Die Verpflichtung von acriba zur Gewährleistung ist in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abschließend geregelt. Weitere Ansprüche, insbesondere infolge einer Unterbrechung von Internetdiensten oder eines Datenverlustes, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Weiters haftet acriba nicht für den Inhalt von ihr bzw. von dritter Seite übermittelter oder sonst wie über die Komponenten von acriba zugänglicher Daten sowie für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Verseuchung mit Computerviren oder dergleichen, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, sowie anormale Betriebsbedingungen zurückzuführen sind. 5.5. Hilfestellungen, Fehlerdiagnosen sowie die Beseitigung von Fehlern und Störungen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, sowie sonstige in diesem Zusammenhang erforderliche Korrekturen, Änderungen oder Ergänzungen, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für den Fall, dass Programmänderungen, -ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber oder von dritter Seite vorgenommen worden sind oder Softwarekomponenten beim Auftraggeber durch Computerviren oder ähnliches verseucht wurden. 5.6. Acriba verpflichtet sich bei Erbringung von Leistungen mit entsprechender kaufmännischer Sorgfalt vorzugehen. acriba haftet nicht für von Dritten zur Verfügung gestellten bzw. von Dritten bezogene Leistungen, sofern es sich dabei nicht um Erfüllungsgehilfen von acriba handelt. 5.7. Für die Verfügbarkeit externer Internetservices oder von Leistungen, die nicht im Einflussbereich von acriba liegen, übernimmt acriba keine Haftung oder Gewährleistung (vor allem Server und Datenleitungen). 5.8. Acriba haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch die vertraglichen Dienste acriba zugänglich sind. 5.9. Acriba weist darauf hin, dass Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverständnis von acriba. 6. Vertragsdauer, Kündigung6.1. Periodische Dienstleistungen – vor allem Domains und Webspace: Das Vertragsverhältnis wird – falls nicht anders vereinbart - für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich jeweils automatisch, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf, um ein weiteres Jahr, wenn es nicht vor Ablauf der ursprünglichen oder verlängerten Vertragsdauer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen im voraus schriftlich aufgekündigt wird. Für die jeweiligen Verlängerungen der Vertragsdauer gelten die jeweils am Beginn der Verlängerungsperioden gültigen Preislisten. 6.2. Der Kunde kann - sofern er Konsument im Sinne des § 1 Abs 1 KSchG ist - von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung (zB Bestellung per Post oder Fax über Bestellformular oder Anmeldung über das Internet) binnen 7 Werktagen zurücktreten. Der Samstag zählt nicht als Werktag. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag der Lieferung der bestellten Ware bzw. im Fall der Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsschlusses. Die Rücktrittserklärung ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Frist abgesendet wurde. Kein Rücktrittsrecht besteht gemäß § 5f KSchG in bestimmten Fällen, insbesondere bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden sowie bei geöffneter Software. Bei Dienstleistungen besteht kein Rücktrittsrecht, sofern mit der Leistungserbringung vereinbarungsgemäß binnen 7 Werktagen nach Erhalt der Vertragserklärung begonnen wird. Der Kunde erklärt sich mit dem Beginn der Leistungserbringung binnen 7 Werktagen einverstanden. Tritt der Verbraucher nach § 5e KSchG vom Vertrag zurück, so hat er die Kosten der Rücksendung in Höhe der Postgebühr zu tragen. 7. Sonstiges7.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass die von acriba erbrachten Dienstleistungen sowie die gelieferte Software weder kurzfristig noch auf Dauer an Dritte weitergegeben und/oder von diesen benutzt werden, es sei denn, dass die Auftraggeberin einer derartigen Weitergabe ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. 7.2. Erklärungen an acriba wie insbesondere Mängelrügen, Kündigungen oder sonstige rechtsgeschäftliche Erklärungen und Mitteilungen sonstiger Art sind schriftlich, per Telefax oder per E-mail an den Sitz von acriba zu richten und gelten acriba nur dann und mit dem Zeitpunkt als zugegangen, sobald sie bei acriba eingelangt sind. 7.3. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keinerlei Daten, Bilder, Texte, Informationen, Kennzeichen etc. zur Verwendung gelangen dürfen, an denen dem Auftraggeber nicht das uneingeschränkte Eigentum bzw. Verfügungs- und Gebrauchsrecht zusteht, insbesondere wenn ein urheberrechtlicher oder sons-tiger Schutz für Dritte besteht oder dadurch eine Wettbewerbsverletzung herbeigeführt werden könnte. Weiters wird der Auftraggeber darauf hingewiesen, dass die von ihm an acriba übergebenen Materialien und Inhalte keinerlei Vorschriften verletzen und auch nicht gegen die guten Sitten verstoßen dürfen. Dies gilt insbesondere für rechtsradikale und pornografische Inhalte. Diese Vereinbarung gilt auch für von Kunden selbst gewartete Webaccounts am Server von acriba. Der Auftraggeber ist, sollte acriba von Dritten in Anspruch genommen werden, zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet. 7.4. Die Weitergabe von Accountdaten und Passwörtern ist nicht gestattet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die sorgsame Verwahrung von Kennzeichen und Passwörtern zu sorgen und haftet, wenn durch eine Verletzung dieser Verpflichtung irgendwelche Schäden entstehen sollten. Für Software, die als Public Domain oder als Shareware klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr oder Haftung von acriba übernommen. Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen sind zu beachten. Sollte acriba in diesem Zusammenhang von dritter Seite in Anspruch genommen werden, ist der Auftraggeber zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet. 7.5. Jeder Missbrauch der Leistungen aus Netzwerkdiensten ist untersagt und hat den sofortigen Ausschluss von diesen Diensten zur Folge. Acriba behält sich vor, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen und die Inhalte aus dem jeweiligen Netz zu nehmen, wenn dem Auftraggeber ein Verstoß gegen vertragliche oder gesetzliche Pflichten zur Last fällt. 7.6. Der Auftraggeber erklärt sich mit der elektronischen Verarbeitung seiner Stammdaten einverstanden. 7.7. Acriba ist bei jeder Präsentation berechtigt, ein firmeneigenes Impressum und sein Logo anzufügen so wie Kundenprojekte, ohne dessen Zustimmung, als Referenz zu verwerten. 8. Zusätzliche Bestimmungen für FirewallsBei Firewalls, die von acriba aufgestellt und/oder überprüft wurden, geht acriba prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. Acriba weist allerdings darauf hin, dass absolute Sicherheit von Firewall-Systemen nicht gewährleistet werden kann. Es wird daher die Haftung von acriba aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes für allfällige Nachteile ausgeschlossen, die dadurch entstehen, dass das beim Vertragspartner installierte Firewall-System umgangen oder außer Funktion gesetzt wird. 9. Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen und Onlineapplikationen9.1. Die Nutzung der acriba Dienstleistungen/applikationen durch Dritte sowie die Weitergabe von acriba Dienstleistungen/Applikationen an Dritte, in welcher Form auch immer, bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von acriba. Dies gilt insbesondere für von acriba entwickelte Internetapplikationen, die grundsätzlich am Server von acriba installiert werden und nur nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung auf externen Servern installiert werden dürfen. 9.2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde erhält der Auftraggeber (die Entrichtung der jährlichen Kosten vorausgesetzt) bei Onlineapplikationen ein zeitlich und örtlich uneingeschränktes Nutzungsrecht. Dieses ist auf das jeweils definierte Projekt eingeschränkt. Ein Bearbeitungsrecht und Veräußerungsrecht bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung. 10. Spamfilter und VirenschutzWird acriba beauftragt eingehende Kundenemails bereits am Server auf Viren zu prüfen und/oder Spam Mails auszufiltern, so kann keine Garantie für einen absoluten Virenschutz gegeben werden. Acriba übernimmt keine Haftung für (Folge)Schäden, die durch nicht weitergeleitete E-mails an den Kunden entstehen können. 11. Datensicherheit11.1. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, übernimmt acriba keinerlei Verantwortung für die Datensicherheit von Präsentationen, die vom Auftraggeber eigenständig gewartet werden. Für Applikationen, die von acriba betreut werden, hat der Kunde kein Recht auf ein regelmäßiges Datenbackup. 11.2. Acriba hat alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die bei ihm gespeicherten Daten zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei acriba gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet acriba dem Kunden gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. 12. Gerichtsstand und anwendbares RechtDas Rechtsverhältnis zwischen acriba und dem Auftraggeber unterliegt österreichischem Recht. Für eventuelle Auseinandersetzungen wird das für Vomp zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart. Etwaige Unwirksamkeit einzelner Punkte berührt nicht die Geltung der übrigen Punkte der AGB. |